Ed.Meier München
EM® TravellerClass Loafer auf Peduformleisten für das FootLaunch®-Powerfußbett
EM® TravellerClass Loafer auf Peduformleisten für das FootLaunch®-Powerfußbett
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Loafer der TravellerClass®-Serie von Ed.Meier München in durchgenähter Verarbeitung (Blake-Konstruktion) auf Peduform-Leisten gefertigt.
Die auch zum Businesswear geeignetenLedersohle schließt mit dem besonders rutschfesten, abriebresistenten und dämpfenden sog. Confosorb®-Absatzfleck ab und gibt dem Träger Standfestigkeit und Komfort.
Oberleder dunkelbraunes Suede (Kalbvelours), TanRite-gegerbtes Futterleder (TanRite® bedeutet chromfrei, ökologisch und hautfreundlich)
Unter TravellerClass® verstehen wir ein eigens für Sportfußbetten oder orthopädische Einlagen entwickeltes Schuhkonzept. Dabei leitete uns die Vision eines gutgekleideten Globetrotter, der mit seinen Schuhen verschiedene Klimazonen durchreist und durch den Wechsel bzw. Tausch der Einlagen die Schuhpassform den Bedürfnissen anpassen kann.
Aus der Zielrichtung für die Weltumreisung, gleich ob mit der Limousine ins Hong Konger Peninsula und zu Fuß auf den Machu Picchu - TravellerClass® soll das geeignete Werkzeug - Freund Ihrer Füße sein - wobei die Lederlaufsohle für die happige Bergtour nicht zu empfehlen ist
Confosorb®-Schockabsorption
Der Leisten ist deckt die Weiten B bis E ab
Die Verwendung des Ed.Meier www.PassformPass.de sichert Ihnen bei der Bestellung im Webstore und Einkäufen im Verkaufshaus von Ed.Meier München ein Gratis-Glas EM® No.3 Restauratorenschuhpflege
P. S: abweichend von der beigefügten Beurteilung des Peduform-Schuhs durch Prof. Horst Cotta, wird dieser TravellerClass-Schuh in Blake-Construction statt rahmengenäht gefertigt - dadurch wird für die Verwendung mit Einlagen mehr Flexibilität und Biegsamkeit der Sohle erreicht
Peduform, Confosorb, TanRite, RedTongue, EM
sind geschützte Marken der Eduard Meier GmbH
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung für in der Europäischen Union verkaufte Waren.
Für dieses Produkt gilt in der EU eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens 2 Jahren ab Lieferung.
Verbraucher können ihre Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung geltend machen, zum Beispiel wenn Waren:
- nicht der Beschreibung entsprechen;
- nicht wie vorgesehen funktionieren.
Verkäufer haften für jeden Mangel, der bei der Lieferung der Ware bestand und innerhalb der Gewährleistungsfrist sichtbar wird. In diesem Fall müssen Verkäufer Folgendes anbieten:
- kostenlose Reparatur oder kostenlosen Ersatz;
- in einigen Fällen eine Preisminderung oder vollständige Erstattung.
In einigen Ländern gilt eine längere gesetzliche Gewährleistungsfrist. Für gebrauchte Waren kann eine kürzere Frist gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code unten oder fragen Sie den Verkäufer.
europa.eu/youreurope/guarantees (wird in einem neuen Fenster geöffnet)
Was zu tun ist
wenn Sie nicht vertragsgemäße Waren erhalten:
- Kontaktieren Sie den Verkäufer so bald wie möglich, um das Problem zu melden;
- Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. eine Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.
Verkäufer und Hersteller können zusätzlich gewerbliche Garantien anbieten, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Beispielsweise kann dieses GARAN-Label eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers darstellen, die ohne zusätzliche Kosten angeboten wird und die gesamte Ware abdeckt.
Diese Informationen dienen nur zur Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Ihre gesetzlichen Rechte können je nach Land variieren.
