Ed.Meier München
Ed.Meier GreenTongue-Zugbottine (Chelsea Boot) - Rauhleder mit - ConfoStar®-Profilsohle - 384-Peduform®-Leisten
Ed.Meier GreenTongue-Zugbottine (Chelsea Boot) - Rauhleder mit - ConfoStar®-Profilsohle - 384-Peduform®-Leisten
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Goodyear-rahmengenähter Zugstieflette der GreenTongue®-Klasse von Ed.Meier München auf dem Peduform-Leisten No. 384 gefertigt.
Mit griffiger ConfoStar®-Laufsohle auf mehreren Schichten Leder- und Dämpfungszwischensohlen gefertigt - der Absatz schließt mit einem besonders rutschfesten, abriebresistenten und dämpfenden sog. Confosorb®-Absatzfleck ab und gibt dem Träger Standfestigkeit und Komfort.
Oberleder Rindvelours mit whiskyfarbener Fettrindlederkappe, TanRite-gegerbtes Futterleder + Brandsohlenleder und Laufsohle (TanRite® bedeutet chromfrei, pflenzlich gegerbt, ökologisch und hautfreundlich)
Aufgesetzte Polo-Hinterkappe aus ziegelfarbenem Fettleder
Confosorb®-Schockabsorption
Der Leisten ist deckt die Weiten B bis E ab - mit dem FootLaunch-Powerfußbett (demnächst im OnlineStore) auch die Weiten AA und A
Einen unser vielen Vorgänger dieser Chelseaboots - Zugstieflette - wurde schon 1898 als Uniformstieflette für Königlich Bayerische Kavallerieoffiziere vom Hoflieferanten Eduard Meier gefertigt - ein Exemplar wurde dankenswerterweise 2019 von Baron Michael von Aretin aus dem vormaligen Besitz seines Großvaters der Sammlung des Hauses Ed.Meier geschenkt
Die Verwendung des Ed.Meier www.PassformPass.de sichert Ihnen bei der Bestellung im Webstore und Einkäufen im Verkaufshaus von Ed.Meier München ein Gratis-Glas EM® No.3 Restauratorenschuhpflege
Peduform, Confosorb, TanRite, RedTongue, Greentongue, TravellerClass, PurpleTongue, EM
sind geschützte Marken der Eduard Meier GmbH
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung für in der Europäischen Union verkaufte Waren.
Für dieses Produkt gilt in der EU eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens 2 Jahren ab Lieferung.
Verbraucher können ihre Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung geltend machen, zum Beispiel wenn Waren:
- nicht der Beschreibung entsprechen;
- nicht wie vorgesehen funktionieren.
Verkäufer haften für jeden Mangel, der bei der Lieferung der Ware bestand und innerhalb der Gewährleistungsfrist sichtbar wird. In diesem Fall müssen Verkäufer Folgendes anbieten:
- kostenlose Reparatur oder kostenlosen Ersatz;
- in einigen Fällen eine Preisminderung oder vollständige Erstattung.
In einigen Ländern gilt eine längere gesetzliche Gewährleistungsfrist. Für gebrauchte Waren kann eine kürzere Frist gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code unten oder fragen Sie den Verkäufer.
europa.eu/youreurope/guarantees (wird in einem neuen Fenster geöffnet)
Was zu tun ist
wenn Sie nicht vertragsgemäße Waren erhalten:
- Kontaktieren Sie den Verkäufer so bald wie möglich, um das Problem zu melden;
- Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. eine Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.
Verkäufer und Hersteller können zusätzlich gewerbliche Garantien anbieten, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Beispielsweise kann dieses GARAN-Label eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers darstellen, die ohne zusätzliche Kosten angeboten wird und die gesamte Ware abdeckt.
Diese Informationen dienen nur zur Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Ihre gesetzlichen Rechte können je nach Land variieren.
